Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Bingen-Alzey für Todor und Daniela Todorov, Goldbergstraße 34, 55268 Nieder-Olm
Aushang seit 13.11.2023
Finanzamt Bingen-Alzey für Todor Todorov, Goldbergstraße 34, 55268 Nieder-Olm
Aushang seit 13.11.2023
Finanzamt Bingen-Alzey für Daniela Todorova, Goldbergstraße 34, 55268 Nieder-Olm
Aushang seit 13.11.2023