Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Bingen-Alzey für Herbert Fuchs, Lindenstr. 2, 55270 Klein-Winternheim
Aushang seit 13.05.2022
Finanzamt Bingen-Alzey für Dominik Mikel Christopher Segeth, Uhlerborn 34, 55262 Ingelheim
Aushang seit 12.05.2022
Finanzamt Bingen-Alzey für AUTOHAUS e-KONZEPT, Stefan-George-Str. 16, 55411 Bingen
Aushang seit 12.05.2022