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Finanzamt Bingen-Alzey

Chronik

Das Finanzamt Bingen stellt sich vor

Bingen liegt an der Einmündung der Nahe in den Rhein. Die (Verkehrs)geographische und klimatische Lage haben von alters her die Bedeutung der Stadt wesentlich bestimmt. Die gute Zugänglichkeit zu Wasser und zu Lande war für die Römer Anlass, dass Kastell Bingium - der Name ist nicht römischen, sondern keltischen Ursprungs - zu errichten zum Schutze dieses Verkehrsknotenpunktes und der sich aus der Garnison entwickelnden Ansiedlungen in der Ortslage Bingen und in der Umgebung. In Bingen teilte sich die aus Mainz kommende Römerstraße. Eine Straße führte rheinabwärts nach Koblenz, die andere nahm ihren Weg über den Hunsrück nach Trier. In der Straßenführung der linksrheinischen Autobahn in Richtung Straßburg und der Straßenführung in Richtung Hunsrück, Belgien und Mainz mit der Drehscheibe "Binger Kreuz" findet sich eine rappante Übereinstimmung mit den römischen Fernstraßen.

Bingen und das Umland erlangten geographische und rechtliche Strukturen durch kaiserliche Schenkungen. Im Jahre 983 erhielt Erzbischof Willigis das Binger Land als Schenkung von Kaiser Otto II. Diese Schenkung wurde durch eine weitere aus dem Jahre 996 ergänzt, wobei Otto II einen Teil des reichseigenen Kammerforstes im Hunsrück, den heutigen Binger Wald, hinzufügte.

Im Jahre 1488 gab der Mainzer Bischof Berthold von Henneberg der Stadt Bingen eine Verfassung, die bis zur Besetzung der linksrheinischen Seite durch die Franzosen im Jahre 1793 galt.

Der Aufbau der Steuerverwaltung in Rheinhessen lehnt sich an die bei der Einverleibung der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich eingeführten Kantone an.
Es wurden Steuerbezirke gebildet, die später Steuerkommissariate wurden. Auch in diesen lassen sich noch die Kantonsgrenzen erkennen. Steuerkommissariate wurden unter anderem auch für Alzey und Bingen gebildet. In diesen Steuerbezirken oder Steuerkommissariaten bestanden selbständige Behörden für Festsetzung und Erhebung von Abgaben, zunächst als Einnehmereien, später als Bezirkskassen.

Um 1830 findet sich in Rheinhessen eine Ober-Einnehmerei in Mainz als Zentralkasse und 33 Distrikts-Einnehmereien. Diese 33 Distrikts-Einnehmereien wurden in 12 Bezirkskassen umgewandelt, wobei nicht klar ist, ob hierfür nur Überlegungen der Verwaltungsökonomie maßgebend waren, oder ob damit auch Funktionsänderungen verbunden waren, denn andererseits wurden für die Bezirkskassen wiederum Untererhebstellen eingerichtet.
Allerdings darf man heutige Maßstäbe und Vorstellungen für Verwaltungsaufbau und Verwaltungsverfahren nicht in die damalige Zeit übertragen. So waren z.B. für das Steuerkommmissariat Ober-Ingelheim die Bezirkskassen Bingen, Mainz III, Nieder-Ingelheim und Nieder-Olm zuständig, während die Bezirkskasse Nieder-Ingelheim für die Steuerkommissariate Mainz II, Ober-Ingelheim und Wörrstadt zuständig war.

Um 1860 übte ein Großherzogliches Steueramt seine Tätigkeit im sogenannten Badhaus in Bingen aus; um die Jahrhundertwende ist es das Großherzogliche Finanzamt. Dabei ist noch zu bemerken, dass die Bezirkskassen erst nach dem 1. Weltkrieg mit der Begründung der Finanzhoheit durch das Reich den Finanzämtern eingegliedert wurden.

Im Jahre 1919 entstand nach dem Zusammenbruch Deutschlands in der Rheinprovinz, in Rheinhessen und in der Bayrischen Pfalz eine von Frankreich unterstützte Separatistenbewegung, die eine vom Deutschen Reich losgetrennte Rheinische Republik schaffen wollte. Mitglieder dieser Bewegung besetzten in der Nacht vom 28.-29.10.1923 Binger Behörden, unter anderem auch das Finanzamt."
Am 31.10.1923 wurde eine Verfügung der Separatisten (Kreiskommissar) veröffentlicht, in der die preußische Steuerhoheit aufgehoben wurde und in der es untersagt wurde, zukünftig Steuern an die Finanzoberkasse nach Darmstadt zu entrichten.
Durch Verordnung vom 27.11.1923 wurde die vorher erlassene Verfügung, wonach die 10%tige Lohnsteuer abgeschafft wurde, mit Wirkung vom 01.12.1923 aufgehoben.
Mit Bekanntmachung vom 14.01.1924 warnte der Präsident des Landesfinanzamts in Darmstadt alle Steuerpflichtigen davor, Aufforderungen der Separatisten Folge zu leisten, die geschuldeten Abgaben nicht mehr an die Finanzämter zu zahlen. Die geschuldeten Abgaben könnten nur an die gesetzlich zuständigen Stellen, nämlich die Finanzkassen Bingen und Ober-Ingelheim und deren Hilfskassen entrichtet werden.

In den Jahren 1927 - 1928 wurde das jetzige Dienstgebäude in der heutigen Rochusallee erbaut, in dem Wohnungen für Vorsteher und Hausmeister eingerichtet wurden. Der Dienstbetrieb wurde vom "Beamtenhaus" in der Maria-Hilf-Straße in die Rochusallee verlegt.
Das im Jahre 1943 aufgelöste Finanzamt Ingelheim wurde dem Finanzamt Bingen angegliedert. Bis zur Auflösung waren beim Finanzamt Ingelheim 37 Bedienstete tätig, im Finanzamt Bingen 72 Bedienstete; nach der Angliederung des Finanzamts Ingelheim an das Finanzamt Bingen waren insgesamt nur 75 Bedienstete im Finanzamt Bingen tätig. Die Bemühungen der Stadt Ingelheim in den Jahren 1945 und 1946, das Finanzamt Ingelheim wieder zu errichten, blieben erfolglos.
Es schloss sich eine generelle Neugliederung der Finanzamtsbezirke an.

Die Territorialreform des Jahres 1969 veränderte Struktur und Zuständigkeiten fast aller in Bingen ansässigen Behörden und änderte auch den Amtsbezirk des Finanzamts Bingen. Durch diese Reform wurden einerseits bis dahin zum Amtsbezirk Bingen gehörende Gemeinden in die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter Mainz und Bad Kreuznach abgegeben, andererseits wurden Gemeinden aus den Zuständigkeitsbereichen der Ämter Bad Kreuznach und St. Goar übernommen.
Kleinere Umgruppierungen ergaben sich nochmals durch die Bildung der Verbandsgemeinden im Jahre 1974.

Das Finanzamt Bingen liegt etwa auf halbem Wege an der von der Innenstadt zur Rochuskapelle hinaufführenden, ansteigenden Rochusallee, die weithin einseitig bebaut ist, so dass der Blick ungehindert rheinaufwärts bis Geisenheim und rheinabwärts bis weit über den Mäuseturm hinaus reicht; gegenüber, auf der anderen Rheinseite, sieht man das Niederwald-Denkmal.

Der Amtsbezirk des Finanzamts Bingen erstreckt sich von Bingen rheinabwärts bis Bacharach einschließlich, rheinaufwärts über Heidesheim hinaus, die Grenzlinie verläuft etwa bei dem ehemals bekannten Hotel Rotkäppchen.
Zuständig ist das Finanzamt für die Städte Bingen und Ingelheim und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein und Sprendlingen-Gensingen.
Die Körperschaftssteuerstelle und die Betriebsprüfungsstelle nehmen diese Aufgaben auch für das Finanzamt Alzey wahr. Die Landwirtschaftliche Betriebsprüfung beim Finanzamt Bad Kreuznach ist auch für den Amtsbezirk Bingen zuständig. Die Aufgaben der Kfz-Steuerstelle, der Großbetriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle werden vom Finanzamt Mainz-Süd wahrgenommen.
Zuständig für die Erbschaftssteuer ist das Finanzamt Kusel; die Zuständigkeit für die Kapitalverkehrssteuer und andere Verkehrssteuern liegt beim Finanzamt Ludwigshafen.
Die zuständige Finanzkasse für das Finanzamt Bingen ist die Finanzkasse Idar-Oberstein.

Im Finanzamt Bingen waren bis zum 31.12.2002 ca. 140 Bedienstete in 8 Sachgebieten beschäftigt.

Zum 01.01.2003 wurden die Ämter Bingen und Alzey fusioniert.

An geselligen Zusammenkünften nehmen nicht nur die Amtsangehörigen, sondern auch ihre Familienmitglieder und in wechselndem Umfang auch ehemalige Bedienstete teil. Die Karnevalsveranstaltungen können mit hörenswerten Vorträgen amtseigener Narren glänzen. Alljährlich im Sommer lädt der Sportverein zu einem ganz unernsten Sportfest ein, das unter wechselnden Vorzeichen steht. Der vom Personalrat organisierte Jahresausflug erfreut sich konstanter Teilnahmefrequenz und wechselt zwischen so unterschiedlichen Zielen wie Wanderungen und Städtebesichtigungen ab. Auch der vom Personalrat initiierte und betreute Ehemaligentreff bei Kaffee, Kuchen und Wein wird gut besucht.

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