Steuerliche Hilfen in der Corona-Krise
Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben am 19.03.2020 gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. „Wir werden in der aktuellen Situation alles tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte die rheinlandpfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Zugleich soll bei den Betroffenen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet werden. Die Finanzämter werden außerdem bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres.
Allen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.
Folgendes Antragsformular steht hierfür zur Verfügung:
Antrag auf zinslose Stundung, Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen
Fristverlängerungsanträge für Angehörige der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020
Die Finanzämter werden ab sofort Fristverlängerungsanträge wegen der Corona-Krise von Angehörigen der steuerberatenden Berufe für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprechen. Diese Regelung bezieht sich auf die sogenannten Jahressteuererklärungen wie zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, deren Abgabefrist bereits am 28. Februar 2020 abgelaufen ist oder demnächst ablaufen wird. Auf Antrag werden bereits festgesetzte Verspätungszuschläge in den Fällen der rückwirkenden Fristverlängerung erlassen.
Die rheinland-pfälzischen Finanzämter waren auch in der vergangenen Woche für die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise sensibilisiert und haben bei der Entscheidung über Billigkeitsanträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig angewendet. Das nun verabschiedete bundeseinheitliche Hilfspaket greift die in Rheinland-Pfalz bereits getroffenen Regelungen auf.
„Es ist in der aktuellen Situation wichtig und richtig, dass die Länder und der Bund gemeinsam an einem Strang ziehen und den Betroffenen auch im Steuerverfahren Unterstützung anbieten“ so Ministerin Ahnen. „Die Corona-Krise stellt das Land und seine Bürgerinnen und Bürger vor eine neue Situation und vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen müssen wir bedürftige Unternehmen und Privatpersonen auch steuerlich unterstützen.“
Hierzu können Sie folgende Antragsformulare nutzen:
Antragsformular für Steuerpflichtige ohne steuerlichen Vertreter
Antragsformular für steuerliche Vertreter
Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen sowie Anträge auf Fristverlängerung können zudem auch online unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg bzw. Anträge auf Fristverlängerung unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen.