Neue Aktenzeichen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Umorganisation im Finanzamt Kusel-Landstuhl

Im Finanzamt Kusel-Landstuhl werden sowohl die rheinland-pfälzischen als auch die saarländischen Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle zentral bearbeitet.
Als Ordnungskriterium für die jeweilige Fallidentifikation wurde bislang die sogenannte Vorgangsnummer verwendet.

Neue Ermittlungsnummer wird vergeben
Zum 1. Januar 2023 wird für die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle die Vorgangsnummer durch die bundeseinheitliche Ermittlungsnummer abgelöst.

Die neue Ermittlungsnummer wird vergeben, sobald mit der Bearbeitung eines Erbschaft- und Schenkungssteuerfalls begonnen wird. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger werden darüber im Rahmen des nächsten Schriftverkehrs durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl informiert. Solange keine entsprechende Information erfolgt, kann noch die bisherige Vorgangsnummer verwendet werden.

Neuorganisation der Zuständigkeiten und temporär eingeschränkte Erreichbarkeit
Im Rahmen der Umstellung auf die Ermittlungsnummer werden sich auch die Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle im Finanzamt Kusel-Landstuhl ändern.

Bedingt durch diese Neuorganisation und die erforderlichen EDV-Umstellungen ist im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen von Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 mit Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes sowie mit einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit zu rechnen.

 

 

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